Die Gebühren der Behandlung erfolgt in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen diese je nach Art der Behandlung und Tarif mit Ihrem Versicherer.
Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen erstatten die Kosten einer Behandlung in der Regel vollständig oder – je nach Tarif anteilig.
Sollten Sie Beihilfe versichert sein, kann die Möglichkeit gegeben sein, Rückerstattung über Ihren Krankenversicherungsträger zu erhalten.
Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.
Gerne informiere ich Sie hierzu im Vorfeld auch am Telefon!